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Vereinbarung

Zugang zum Netzwerk oder zur Maschine

Anlagenbetreiber die von Ihren Partnern Fernwartung als Dienstleistung beziehen sollten eine „Fernwartungsvereinbarung“ abschliessen.

Kapitel der Vereinbarung

  1. Gegenstand der Vereinbarung

  2. Leistungen und Vergütung

  3. Zeitraum der Leistung (Wann, zu welchen Tageszeiten und Wochentagen kann die Fernwartung erfolgen)

  4. Pflichten des Lieferanten

  5. Urheberrechte und sonstige Schutzrechte

  6. Haftung

  7. Nachweis der Authentizität der Kontaktpartner

  8. Datenschutz und Geheimhaltung

  9. Zustandekommen des Vertrages

  10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

  11. Sonstige Anlagenspezifische Vereinbarungen

Wesentlich tiefer gehen das Dokument und das Assesment IKT – Minimalstandard des BWL der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Auch wenn der Inhalt auf sogenannt «kritische Infrastrukturen» ausgerichtet ist, kann dieser bei mittelgrossen bis grossen Unternehmen angewendet werden die nicht zur «kritischen Infrastruktur» gehören. 


Wer tief in die Normung der «Informationssicherheit» einsteigen will, kann sich hier in der ISO 27000 – Reihe grundlegend informieren. 

Quelle: VDMA Leitfaden Industrie 4.0 Security

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